In Deutschland ist jede 4. Frau statistisch mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt betroffen, egal aus welcher sozialen Schicht oder Altersgruppe. Im Jahr 2021 wurden in Eislingen 39 Personen Opfer häuslicher Gewalt (29 weiblich, 10 männlich), im Landkreis Göppingen: 311 Opfer. (Quelle PKS: Polizeiliche Kriminalstatistik)
In Deutschland muss die Umsetzung der Istanbulkonvention forciert werden, das ist ein internationales Übereinkommen zur Verhütung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Der Bund setzt den Rahmen, die Länder und Kommunen müssen es umsetzen.
Es muss ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen entstehen mit konkreten Maßnahmen und einer umfassenden Finanzierung.
- Flächendeckender Ausbau von Frauenhäusern. Es fehlen bundesweit 14600 Frauenhausplätze für Frauen in akuter Not.
- Konkrete Maßnahmen in Behörden: Die Aussetzung des Sorge- und Umgangsrechts für den Täter
- Einrichtung von Gewaltambulanzen zur Beweissicherung
- Schulungen von Polizei und Justiz, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Frauen vor weiterer Gewalt zu schützen.
- Einrichtung von Beratungsstellen
Im Landkreis Göppingen gibt es folgende Hilfsangebote:
- Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Landkreises. Nach einem Einsatz der Polizei, z.B. wegen Wohnungsverweis des Täters, kann die Beratung der Interventionsstelle in Anspruch genommen werden. Tel: 0151-1050 6798 intervention-gp@web.de
- Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist kostenfrei und 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar. Tel: 08000 116 016
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